Die Aus- und Weiterbildung der Freiwilligen Feuerwehren
im Landkreis Saarlouis
Der kommunale Brandschutz im Landkreis Saarlouis wird von den 13 Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises übernommen.
Die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren im Saarland ist im „Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland“ (SBKG) geregelt. Der Abschnitt 12 dieses Gesetzes werden in „§ 49 Ausbildung, Fortbildung und Übungen“ die Grundlagen geregelt.
Hiernach obliegt den Kommunen die Grundausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. Die weiterfüh- rende Ausbildung obliegt den Landkreisen und dem Stadtverband Saarbrücken. Die Führungskräfte- aus- und –fortbildung, sowie spezielle Ausbildung wird an der Landesfeuerwehrschule durchgeführt.
Die Ausbildung wird nach den jeweiligen Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungsbestim-mungen durchgeführt. Grundlegendes wird in der „FwDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren“ geregelt. Lernzielkataloge regeln die Details der Ausbildung.
Die Ausbildung in den Städten/Gemeinden und im Landkreis finden als Abend- und Wochenend-ausbildung statt, also zusätzlich zur beruflichen Belastung.
Durchführender der Ausbildung sind:
Städte/Gemeinden des Landkreises Saarlouis
Landkreis Saarlouis
Kreisfeuerwehrverband Saarlouis
Als Ausbilder in den einzelnen Fachgebieten stehen erfahrene Angehörige der Freiwilligen Feuer-wehren des Landkreises mit besonderer Ausbildung und besonderen Fähigkeiten im Lehrwesen zur Verfügung. Sie wurden speziell für diese Aufgabe an der Landesfeuerwehrschule des Saarlandes qualifiziert. Auch werden im Einzelfall Externe Ausbilder eingesetzt.
Die Ausbildung zum Gruppen- und Zugführer findet an der Landesfeuerwehrschule des Saarlandes in Saarbrücken statt. Auch Spezialausbildung wie Führen im ABC-Einsatz, Technische Hilfeleistung, Verhaltenstraining Brandbekämpfung, usw.
Die Aus- und Weiterbildung an der Landesfeuerwehrschule des Saarlandes wird als Vollzeitausbildung durchgeführt.